Der neue Bundespersonalausweis


 
Den neuen Bundespersonalausweis können Sie seit dem 01. November 2010 im Gründauer Rathaus beantragen.


Für die Beantragung benötigen wir von Ihnen folgendes:
- eine persönliche Vorsprache im Passamt
- alter Bundespersonalausweis oder sonstige Identifizierungsdokument, sowie bei Minderjährigen die Einverständnis der Erziehungsberechtigten
- ein aktuelles Biometrisches Lichtbild
- die Zahlung der erhobenen Gebühr

Die Vorteile des neuen Personalausweis sind:
- die neue und kompaktere Größe im praktischen Scheckkartenformat
- zahlreiche neue Sicherheitsmerkmalen
- die eID-Funktion
- etc.

Gültigkeit des Dokuments
Personalausweise sind 10 Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.
Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten ausgestellt.

Anforderungen an das Lichtbild
Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen (Biometrisches Lichtbild), keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.

Fingerabdrücke
Auf Wunsch des Antragsstellers können auf dem Ausweis Fingerabdrücke abgelegt werden. Die Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Lichtbild und Fingerabdrücke dürfen nur von hoheitlichen Stellen, wie zum Beispiel Polizeivollzugsbehörden oder Personalausweisbehörden, zur Überprüfung der Echtheit des Ausweises und der Identität des Ausweisinhabers genutzt werden.

Wegen dem aufwändigeren Verfahren des neuen Personalausweis entstehen längere Bearbeitungs- und Wartezeiten.

Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.


Gebühren
Ausstellung von Personalausweisen seit 1. November 2010
Antragstellende Person ab 24 Jahren 28,80 Euro (10 Jahre gültig)
Antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 Euro (6 Jahre gültig)
Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich
Vorläufiger Personalausweis 10 Euro

Weitere Gebührenregelungen
Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16.Lebensjahres gebührenfrei
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion 6 Euro
Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) 6 Euro
Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktion 6 Euro
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates Festlegung durch jeweiligen Anbieter


Bei Fragen steht Ihnen unser Passamt gerne unter der Rufnummer 06051 / 8203-0 zur Verfügung, oder informieren Sie sich einfach unter den folgenden Links.


Das Wichtigste des neue Bundespersonalausweis auf einen Blick

Broschüre