Die nächste Wahl des Deutschen Bundestages findet am 27. September 2009 statt.

Der Deutsche Bundestag besteht im Regelfall aus 598 Abgeordneten. Davon werden 299 Abgeordnete in den Wahlkreisen direkt gewählt; die restlichen 299 Abgeordnete erhalten ihre Sitze über die Landeslisten der Parteien. Auf Grund von so genannten Überhangsmandaten sind in den im Jahr 2005 gewählten Bundestag jedoch 315 Abgeordnete über die Landeslisten, insgesamt also 614 Abgeordnete gewählt worden. Genauere Informationen zum Wahlverfahren, zur Ergebnisermittlung und den Überhangmandaten erhalten Sie unter dem Navigationspunkt 'Wahlsystem'.

Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das Mindestalter für die Wählbarkeit als Bundestagsabgeordneter beträgt ebenfalls 18 Jahre. Zu den Einzelheiten vgl. §§ 12, 13 und 15 des Bundeswahlgesetzes (BWG).

Bei der Wahl am 18. September 2005 sind insgesamt 43 Abgeordnete aus Hessen in den Bundestag gewählt worden; und zwar 16 Abgeordnete der SPD, 15 der CDU, je 5 der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sowie 2 Abgeordnete der Linkspartei.

Die Abgeordneten werden für vier Jahre gewählt.