Ortsgericht

Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz.

Sie sind u. a. für folgende Aufgaben zuständig:
  • Beglaubigung von Unterschriften
  • Beglaubigung von Abschriften und Kopien, öffentlicher und privater Urkunden
  • Schätzungen des Wertes von Immobilien und anderer Gegenstände
  • Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasses
  • Erstellen von Sterbefallanzeigen für das Nachlassgericht

    Die Gemeinde Gründau ist in zwei Ortsgerichtsbezirke aufgeteilt:

    Ortsgericht Gründau I
    (zuständig für Lieblos, Rothenbergen und Niedergründau)

    Ortsgerichtsvorsteher Bernd Rückriegel, wh: Am Pechofen 15, Ortsteil Lieblos,
    Tel. 06051 / 13069 oder 06051 / 8203 - 21.

    Ortsgericht Gründau II
    (zuständig für Mittel-Gründau, Hain-Gründau, Breitenborn und Gettenbach)

    Ortsgerichtsvorsteher Gerald Helfrich, wh: Weidenstraße 13, Ortsteil Hain-Gründau,
    Tel. 06058 / 8746 oder 06051 / 8203 - 26.

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    Schiedsmann

    Das Schiedsamt ist ein auf Zeit ausgeübtes Ehrenamt, um zivilrechtliche Fälle zu schlichten. Es wird von einem auf Zeit gewählten Schiedsmann oder einer Schiedsfrau ausgeübt.

    Schiedsmann in der Gemeinde Gründau ist Herr Karl Fischer, wh: Am Bahndamm 8, Ortsteil Lieblos, Tel. 06051 / 13788.

    Ortsgericht

    Helfrich, Gerald
    Am Bürgerzentrum 1
    63584 Gründau
    Tel.: 06051 / 8203 - 26
    Fax: 06051 / 8203 - 30  
    Helfrich, Gerald
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    Rückriegel, Bernd
    Am Bürgerzentrum 1
    63584 Gründau, Lieblos
    Tel.: 06051 / 8203 - 21
    Fax: 06051 / 8203 - 30  
    Rückriegel, Bernd
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    Schiedsmann

    Fischer, Karl
    Am Bahndamm 8
    63584 Gründau, Lieblos
    Tel.: 06051 / 13788
     
    Fischer, Karl
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    Stellvertretender Schiedsmann

    Ament, Stefan (CDU) / stellvertr. Vorsitzender der Gemeindevertretung
    Wagnershohle 5
    63584 Gründau, Ortsteil Mittel-Gründau
    Tel.: 06058 / 8638
     
    Ament, Stefan (CDU) / stellvertr. Vorsitzender der Gemeindevertretung
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