Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz.
Sie sind u. a. für folgende Aufgaben zuständig:
Beglaubigung von Unterschriften
Beglaubigung von Abschriften und Kopien, öffentlicher und privater Urkunden
Schätzungen des Wertes von Immobilien und anderer Gegenstände
Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasses
Erstellen von Sterbefallanzeigen für das Nachlassgericht
Die Gemeinde Gründau ist in zwei Ortsgerichtsbezirke aufgeteilt:
Ortsgericht Gründau I
(zuständig für Lieblos, Rothenbergen und Niedergründau)
Ortsgerichtsvorsteher Bernd Rückriegel, wh: Am Pechofen 15, Ortsteil Lieblos,
Tel. 06051 / 13069 oder 06051 / 8203 - 21.
Ortsgericht Gründau II
(zuständig für Mittel-Gründau, Hain-Gründau, Breitenborn und Gettenbach)
Ortsgerichtsvorsteher Gerald Helfrich, wh: Weidenstraße 13, Ortsteil Hain-Gründau,
Tel. 06058 / 8746 oder 06051 / 8203 - 26.