Erwerbsfähige Personen, denen durch das Arbeitsamt kein Arbeitslosengeld I gezahlt wird, denen das Arbeitslosengeld I nicht ausreicht oder bei denen die Gewährung des Arbeitslosengeld I ausläuft, können einen Antrag auf Arbeits-losengeld II stellen.
Antragsformulare und Informationen sind im Rathaus erhältlich, bearbeitet und entschieden über den Antrag wird beim Main-Kinzig-Kreis in Gelnhausen.