Die Gemeinde Gründau bewahrt Bauakten dauerhaft auf. Diese enthalten u. a. erteilte Baugenehmigungen mit den dazugehörigen Bauvorlagen / Baubeschreibungen, Baupläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Freiflächengestaltungsplan etc.).
Bei einem berechtigten Interesse kann Einsicht in die Bauakten gewährt werden. Ein berechtigtes Interesse kann u. a. bei dem dinglich Berechtigen am Grundstück (z. B. Grundstückseigentümern) angenommen werden. Soweit die Einsicht gestattet ist, können Abschriften oder Auszüge gefordert werden.
Weitere Hinweise:
Seit dem Zusammenschluss der Gemeinde Gründau im Jahre 1972 werden die Bauakten nach Ortsteilen und Straßen abgelegt. Die Archivierung vor 1972 ist nicht vollständig vorhanden. In diesem Fall können evtl. nicht alle Anfragen beantwortet werden.