Angenommen wird mineralischer Bauschutt, so etwa Steine, Zementreste, Keramikschüsseln mit einer maximalen Kantenlänge von 50 cm, jedoch unvermischt mit anderen Abfällen, wie z. B. Kunststoff, Metall, Holz, Dachpappe.
Die Abgabemenge soll maximal 100-Liter pro Anlieferung nicht überschreiten. Nicht angenommen werden Asbestzement- und Mineralfaserprodukte, wie Mineralwolle, Rigips- oder Fassadenplatten.
Annahme von unbelastetem Erdaushub, Beton (auch armiert) Kantenlänge bis 80cm, Dachziegel, Grab-, Hohlblock-, Kalk-, Ziegel-, Sandsteinen, Waschbetonplatten
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft betreibt für den Main-Kinzig-Kreis ein Zwischenlager für Bauschutt und Erdaushub in Neuberg-Ravolzhausen.
Um wertvollen Deponieraum zu sparen, muss aufbereitungsfähiger Bauschutt der Wiederverwertung und anschließend dem Einsatz als Recyclingbaustoff zugeführt werden.
Das Hessische Abfallwirtschaftsgesetz schreibt vor, dass unbelasteter Bauschutt und Erdaushub nicht dauerhaft abgelagert werden dürfen. Gestattet ist lediglich eine Zwischenlagerung auf gesonderten Flächen bis der Bauschutt wiederverwertet wird und der Erdaushub weiterverwendet werden kann.
Auf Bauschutt und Erdaushubzwischenlagern dürfen neben dem Erdaushub nur mineralisches Material - also Steine, Betonplatten, Zementteile und ähnl. gelagert werden.
Um diese Bedingungen erfüllen zu können, sind die Abfälle entsprechend zu trennen. Die Umsetzung dieser gesetzlichen Anforderungen wird über Beratung, Empfehlungen und Hinweise in Abbruchgenehmigungen sowie über die Gebührengestaltung erreicht.