Beglaubigungen von Originalen und Unterschriften

Beglaubigungen von Originalen, Personenstandsurkunden für Rentenangelegenheiten und Unterschriften.

Beglaubigungen von Originalen

Um die Beglaubigung von Kopien bzw. Abschriften vornehmen zu können, müssen die Originale/ Urschriften vorgelegt werden. Es erfolgt ein Abgleich der Kopie mit dem Original. Die Kopie kann von uns erstellt werden.

Gebühr:
2,50 Euro je Beglaubigung

Beglaubigung von Personenstandsurkunden für Rentenangelegenheiten

Hinweis:
Eine Personenstandsurkunde aus der Bundesrepublik darf grundsätzlich nur der Standesbeamte ausstellen und beglaubigen, der das betreffende Personenstandsbuch führt.

Ausnahme: Personenstandsurkunden für Rentenangelegenheiten können vom Einwohnermeldeamt bescheinigt werden. (Original hat vorgelegen)

Beglaubigung von Unterschriften

Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie persönlich im Einwohnermeldeamt vollzogen wird. Hierzu bringen Sie bitte Ihr Ausweisdokument mit.

Gebühr:
5,00 Euro je Unterschrift

Beglaubigungen

Schatzky, Elke
Am Bürgerzentrum 1
63584 Gründau
Tel.: 06051 / 8203 - 38
Fax: 06051 / 8203 - 40  
Schatzky, Elke
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