Beglaubigungen von Originalen, Personenstandsurkunden für Rentenangelegenheiten und Unterschriften.
Beglaubigungen von Originalen
Um die Beglaubigung von Kopien bzw. Abschriften vornehmen zu können, müssen die Originale/ Urschriften vorgelegt werden. Es erfolgt ein Abgleich der Kopie mit dem Original. Die Kopie kann von uns erstellt werden.
Gebühr:
2,50 Euro je Beglaubigung
Beglaubigung von Personenstandsurkunden für Rentenangelegenheiten
Hinweis:
Eine Personenstandsurkunde aus der Bundesrepublik darf grundsätzlich nur der Standesbeamte ausstellen und beglaubigen, der das betreffende Personenstandsbuch führt.
Ausnahme: Personenstandsurkunden für Rentenangelegenheiten können vom Einwohnermeldeamt bescheinigt werden. (Original hat vorgelegen)
Beglaubigung von Unterschriften
Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie persönlich im Einwohnermeldeamt vollzogen wird. Hierzu bringen Sie bitte Ihr Ausweisdokument mit.
Gebühr:
5,00 Euro je Unterschrift