Wenn Sie Ihren Firmensitz in Gründau haben und gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen wollen (Bewachungsgewerbe), benötigen Sie hierfür eine entsprechende Erlaubnis.
Sie dürfen Ihre Tätigkeit erst dann ausüben, wenn Sie in Besitz dieser Erlaubnis sind.
Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens wird überprüft, ob Sie die für Ihre Tätigkeit (Bewachungsgewerbe) notwendigen Voraussetzungen erfüllen.
Unter anderem wird geprüft, ob Sie
die zur Ausübung des Bewachungsgewerbes erforderliche Zuverlässigkeit besitzen,
die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten besitzen,
über die für die Ausführung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften unterrichtet worden, und mit ihnen vertraut sind.
Darüber hinaus müssen noch weitere Voraussetzungen geprüft werden, bis wir Ihnen schließlich Ihre Erlaubnis erteilen können.
Sollten Sie weitere und detailliertere Informationen zum Thema Bewachungsgewerbe (Genehmigungsverfahren, Voraussetzungen, Kosten usw.) wünschen, stehen Ihnen unser Mitarbeiter telefonisch gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
Eine persönliche Vorsprache im Ordnungsamt wird empfohlen.
Gesetzliche Grundlage: Gewerbeordnung