Am einfachsten ist die Anmeldung, wenn
beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind,
beide Verlobte volljährig und kinderlos sind,
keine/r der Verlobten bereits verheiratet war,
beide Verlobte ihren Hauptwohnsitz in Gründau haben.
Dann brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur Ihre beglaubigten Abschriften aus Ihren jeweiligen Geburtenbüchern und Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe.
Sind einzelne oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende Unterlagen:
1. wenn der Hauptwohnsitz nicht Gründau ist, eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde des Hauptwohnsitzes 'zur Vorlage beim Standesamt'. Diese Bescheinigung soll nicht älter als einen Monat sein.
2a. Wenn das Familienbuch der Eltern nicht in Gründau geführt wird, brauchen Verlobte,
deren Eltern nach dem 1.1.1958 in den alten Bundesländern geheiratet haben
deren Eltern nach dem 3.10.1990 in den neuen Bundesländern geheiratet haben
eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern.
Das Familienbuch ist nicht das im Familienbesitz befindliche Familienstammbuch, sondern ein beim Standesamt geführtes Personenstandsregister. Bitte wenden Sie sich schriftlich oder telefonisch an das Heiratsstandesamt Ihrer Eltern. Im Regelfall wird es dort geführt. Sollte dies im Einzelfall nicht der Fall sein, wird man Ihnen behilflich sein, den Standort des Familienbuches Ihrer Eltern zu ermitteln.
2b. Wenn sie nicht in Gründau geboren sind, brauchen Verlobte,
deren Eltern vor dem 1. 1. 1958 in den alten Bundesländern geheiratet haben
deren Eltern vor dem 3. 10. 1990 in den neuen Bundesländern geheiratet haben
die nichtehelich geboren oder adoptiert sind
eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes).
3a. Verwitwete und geschiedene Verlobte müssen zusätzlich folgende Urkunden vorlegen:
eine aktuelle beglaubtigteAbschrift aus dem Geburtenbuch (zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes)
und einen Nachweis über die vorausgegangene Ehe:
- bei Heirat nach dem 1. 1. 1958 in den alten Bundesländern
- bei Heirat nach dem 3. 10. 1990 in den neuen Bundesländern
eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches der letzten vorangegangenen Ehe mit Auflösungsvermerk
3b. Verwitwete und geschiedene Verlobte müssen zusätzlich folgende Urkunden vorlegen:
eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes)
und einen Nachweis über die vorausgegangene Ehe:
- bei Heirat vor dem 1. 1. 1958 in den alten Bundesländern
- bei Heirat vor dem 3. 10. 1990 in den neuen Bundesländern
eine Heiratsurkunde der letzten vorangegangenen Ehe mit Auflösungsvermerk.
Wenn das erforderliche Dokument beim Standesamt Gründau aufbewahrt wird, greifen wir auf die bei uns geführten Bücher zurück; ist die geforderte Heiratsurkunde oder die vorzulegende Familienbuchabschrift jedoch bei einem anderen Standesamt auszustellen, besorgen Sie bitte dieses Dokument dort.
Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können in Einzelfällen - leider - weitere Unterlagen notwendig werden.
In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:
eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
eine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren
eine/r der Verlobten ist verwitwet und hat ein minderjähriges Kind
die Verlobten haben gemeinsame Kinder
eine/r der Verlobten ist adoptiert
eine/r der Verlobten hat mehrere Vorehen
eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden
Die Sprechstunden des Standesamtes sind:
Montag – Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 16.00 – 18.00 Uhr