Eheschließung - Anmeldung

Der erste 'amtliche Schritt' auf dem Weg in die Ehe ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt. Sie müssen sich beide persönlich anmelden.

Planen Sie für das Gespräch 30 bis 45 Minuten ein. Ist eine/r der Verlobten verhindert, kann er oder sie das schriftliche Einverständnis zur Anmeldung durch den/die andere/n erklären. Einen Vordruck dieser so genannten Beitrittserklärung erhalten Sie im Standesamt.

Die Anmeldung wird vom Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten den Wohnsitz hat. Wenn Sie beide nicht in Gründau wohnen und trotzdem gern hier heiraten wollen - kein Problem: Sie melden Ihre Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an und teilen dabei mit, dass Sie beim Standesamt Gründau heiraten möchten.

Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte dort wird uns dann ermächtigen, die Eheschließung vorzunehmen. Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, Termine zu vereinbaren. Sie dient vor allem auch dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch 'Ehehindernisse' entgegenstehen. Dazu müssen Sie geeignete Unterlagen vorlegen, d.h. sie zur Anmeldung mitbringen.

Sie sollten sich möglichst frühzeitig anmelden. Die Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit - das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten können. Sollte es Ihnen nicht auf einen bestimmten Wunschtermin ankommen, gibt es häufig auch kurzfristig freie Termine.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt nach telefonischer Terminvereinbarung.


 

Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung

Am einfachsten ist die Anmeldung, wenn
  • beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind,
  • beide Verlobte volljährig und kinderlos sind,
  • keine/r der Verlobten bereits verheiratet war,
  • beide Verlobte ihren Hauptwohnsitz in Gründau haben.

    Dann brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur Ihre beglaubigten Abschriften aus Ihren jeweiligen Geburtenbüchern und Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe.

    Sind einzelne oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende Unterlagen:

    1. wenn der Hauptwohnsitz nicht Gründau ist, eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde des Hauptwohnsitzes 'zur Vorlage beim Standesamt'. Diese Bescheinigung soll nicht älter als einen Monat sein.

    2a. Wenn das Familienbuch der Eltern nicht in Gründau geführt wird, brauchen Verlobte,
  • deren Eltern nach dem 1.1.1958 in den alten Bundesländern geheiratet haben
  • deren Eltern nach dem 3.10.1990 in den neuen Bundesländern geheiratet haben
    eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern.

    Das Familienbuch ist nicht das im Familienbesitz befindliche Familienstammbuch, sondern ein beim Standesamt geführtes Personenstandsregister. Bitte wenden Sie sich schriftlich oder telefonisch an das Heiratsstandesamt Ihrer Eltern. Im Regelfall wird es dort geführt. Sollte dies im Einzelfall nicht der Fall sein, wird man Ihnen behilflich sein, den Standort des Familienbuches Ihrer Eltern zu ermitteln.

    2b. Wenn sie nicht in Gründau geboren sind, brauchen Verlobte,
  • deren Eltern vor dem 1. 1. 1958 in den alten Bundesländern geheiratet haben
  • deren Eltern vor dem 3. 10. 1990 in den neuen Bundesländern geheiratet haben
  • die nichtehelich geboren oder adoptiert sind
    eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes).

    3a. Verwitwete und geschiedene Verlobte müssen zusätzlich folgende Urkunden vorlegen:
  • eine aktuelle beglaubtigteAbschrift aus dem Geburtenbuch (zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes)
  • und einen Nachweis über die vorausgegangene Ehe:
    - bei Heirat nach dem 1. 1. 1958 in den alten Bundesländern
    - bei Heirat nach dem 3. 10. 1990 in den neuen Bundesländern
    eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches der letzten vorangegangenen Ehe mit Auflösungsvermerk

    3b. Verwitwete und geschiedene Verlobte müssen zusätzlich folgende Urkunden vorlegen:
  • eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes)
  • und einen Nachweis über die vorausgegangene Ehe:
    - bei Heirat vor dem 1. 1. 1958 in den alten Bundesländern
    - bei Heirat vor dem 3. 10. 1990 in den neuen Bundesländern
    eine Heiratsurkunde der letzten vorangegangenen Ehe mit Auflösungsvermerk.

    Wenn das erforderliche Dokument beim Standesamt Gründau aufbewahrt wird, greifen wir auf die bei uns geführten Bücher zurück; ist die geforderte Heiratsurkunde oder die vorzulegende Familienbuchabschrift jedoch bei einem anderen Standesamt auszustellen, besorgen Sie bitte dieses Dokument dort.

    Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können in Einzelfällen - leider - weitere Unterlagen notwendig werden.

    In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:
  • eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • eine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren
  • eine/r der Verlobten ist verwitwet und hat ein minderjähriges Kind
  • die Verlobten haben gemeinsame Kinder
  • eine/r der Verlobten ist adoptiert
  • eine/r der Verlobten hat mehrere Vorehen
  • eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden

    Die Sprechstunden des Standesamtes sind:
    Montag – Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
    Donnerstag: 16.00 – 18.00 Uhr


  • Eheschließung - Anmeldung

    Schinzel, Petra
    Am Bürgerzentrum 1
    63584 Gründau
    Tel.: 06051 / 8203 - 23
    Fax: 06051 / 8203 - 40  
    Schinzel, Petra
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