Eheschließung

Sie haben den Menschen gefunden, mit dem Sie Ihr Leben verbringen wollen? Sie möchten heiraten und haben viele Fragen rund um den 'schönsten Tag Ihres Lebens'?

Dann sind Sie hier genau richtig. Um Ihnen die Planung zu erleichtern, erhalten Sie auf den folgenden Seiten grundlegende Informationen über das Heiraten.

Den wichtigsten Teil haben Sie schon hinter sich: Die Auswahl des Partners! Bei fast allem anderen können wir Ihnen behilflich sein.

Unsere Trauräume sind: Trauzimmer im Rathaus Ortsteil Gründau-Lieblos, Trauräume auf dem Hofgut Hühnerhof im Ortsteil Gründau-Gettenbach.

Auch Trauungen Freitag nachmittags sowie an Samstagen sind bei uns kein Problem:
Fragen Sie einfach nach freien Terminen.

Und wenn Sie schon verheiratet sind, können Sie bei uns nachsehen, welches Ehejubiläen als nächstes ansteht.

Vor wem kann die Ehe geschlossen werden?
Eine Ehe darf in Deutschland nur vor einem Standesbeamten - auf Wunsch im Beisein eines oder zweier Trauzeugen- geschlossen werden (obligatorische Zivilehe).

Ausnahme:
Verlobte, von denen keiner Deutscher ist, können die Ehe auch vor einer von der Regierung des Staates, dessen Staatsangehörigkeit einer der Verlobten besitzt, ordnungsgemäß ermächtigten Person in der von den Gesetzen dieses Staates vorgeschriebenen Form schließen.

Am Anfang steht die Anmeldung zur Eheschließung, zu der Sie ein paar wichtige Unterlagen mitbringen sollten. Vor diesem entscheidenden Schritt sollten Sie sich selbstverständlich mit dem/der Zukünftigen diesbezüglich geeinigt haben.

Zur frühzeitigen Planung Ihrer Hochzeit nennen wir Ihnen unsere Trautermine auf Anfrage telefonisch.

Und damit Sie wissen, wo Sie in Gründau getraut werden und mit wem Sie es dabei zu tun haben, stellen wir Ihnen hier das Trauteam und das Trauzimmer vor.

Wir erläutern Ihnen auch die Möglichkeiten der Namensführung und wie Sie vorgehen sollten, wenn Sie leider nicht in Gründau, sondern im Ausland heiraten wollen.

Zu guter Letzt verraten wir Ihnen noch, was das alles kostet ...


 

Eheschließung - Anmeldung

Der erste 'amtliche Schritt' auf dem Weg in die Ehe ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt. Sie müssen sich beide persönlich anmelden.

Planen Sie für das Gespräch 30 bis 45 Minuten ein. Ist eine/r der Verlobten verhindert, kann er oder sie das schriftliche Einverständnis zur Anmeldung durch den/die andere/n erklären. Einen Vordruck dieser so genannten Beitrittserklärung erhalten Sie im Standesamt.

Die Anmeldung wird vom Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten den Wohnsitz hat. Wenn Sie beide nicht in Gründau wohnen und trotzdem gern hier heiraten wollen - kein Problem: Sie melden Ihre Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an und teilen dabei mit, dass Sie beim Standesamt Gründau heiraten möchten.

Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte dort wird uns dann ermächtigen, die Eheschließung vorzunehmen. Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, Termine zu vereinbaren. Sie dient vor allem auch dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch 'Ehehindernisse' entgegenstehen. Dazu müssen Sie geeignete Unterlagen vorlegen, d.h. sie zur Anmeldung mitbringen.

Sie sollten sich möglichst frühzeitig anmelden. Die Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit - das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten können. Sollte es Ihnen nicht auf einen bestimmten Wunschtermin ankommen, gibt es häufig auch kurzfristig freie Termine.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt nach telefonischer Terminvereinbarung.


 

Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung

Am einfachsten ist die Anmeldung, wenn
  • beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind,
  • beide Verlobte volljährig und kinderlos sind,
  • keine/r der Verlobten bereits verheiratet war,
  • beide Verlobte ihren Hauptwohnsitz in Gründau haben.

    Dann brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur Ihre beglaubigten Abschriften aus Ihren jeweiligen Geburtenbüchern und Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe.

    Sind einzelne oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende Unterlagen:

    1. wenn der Hauptwohnsitz nicht Gründau ist, eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde des Hauptwohnsitzes 'zur Vorlage beim Standesamt'. Diese Bescheinigung soll nicht älter als einen Monat sein.

    2a. Wenn das Familienbuch der Eltern nicht in Gründau geführt wird, brauchen Verlobte,
  • deren Eltern nach dem 1.1.1958 in den alten Bundesländern geheiratet haben
  • deren Eltern nach dem 3.10.1990 in den neuen Bundesländern geheiratet haben
    eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern.

    Das Familienbuch ist nicht das im Familienbesitz befindliche Familienstammbuch, sondern ein beim Standesamt geführtes Personenstandsregister. Bitte wenden Sie sich schriftlich oder telefonisch an das Heiratsstandesamt Ihrer Eltern. Im Regelfall wird es dort geführt. Sollte dies im Einzelfall nicht der Fall sein, wird man Ihnen behilflich sein, den Standort des Familienbuches Ihrer Eltern zu ermitteln.

    2b. Wenn sie nicht in Gründau geboren sind, brauchen Verlobte,
  • deren Eltern vor dem 1. 1. 1958 in den alten Bundesländern geheiratet haben
  • deren Eltern vor dem 3. 10. 1990 in den neuen Bundesländern geheiratet haben
  • die nichtehelich geboren oder adoptiert sind
    eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes).

    3a. Verwitwete und geschiedene Verlobte müssen zusätzlich folgende Urkunden vorlegen:
  • eine aktuelle beglaubtigteAbschrift aus dem Geburtenbuch (zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes)
  • und einen Nachweis über die vorausgegangene Ehe:
    - bei Heirat nach dem 1. 1. 1958 in den alten Bundesländern
    - bei Heirat nach dem 3. 10. 1990 in den neuen Bundesländern
    eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches der letzten vorangegangenen Ehe mit Auflösungsvermerk

    3b. Verwitwete und geschiedene Verlobte müssen zusätzlich folgende Urkunden vorlegen:
  • eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes)
  • und einen Nachweis über die vorausgegangene Ehe:
    - bei Heirat vor dem 1. 1. 1958 in den alten Bundesländern
    - bei Heirat vor dem 3. 10. 1990 in den neuen Bundesländern
    eine Heiratsurkunde der letzten vorangegangenen Ehe mit Auflösungsvermerk.

    Wenn das erforderliche Dokument beim Standesamt Gründau aufbewahrt wird, greifen wir auf die bei uns geführten Bücher zurück; ist die geforderte Heiratsurkunde oder die vorzulegende Familienbuchabschrift jedoch bei einem anderen Standesamt auszustellen, besorgen Sie bitte dieses Dokument dort.

    Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können in Einzelfällen - leider - weitere Unterlagen notwendig werden.

    In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:
  • eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • eine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren
  • eine/r der Verlobten ist verwitwet und hat ein minderjähriges Kind
  • die Verlobten haben gemeinsame Kinder
  • eine/r der Verlobten ist adoptiert
  • eine/r der Verlobten hat mehrere Vorehen
  • eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden

    Die Sprechstunden des Standesamtes sind:
    Montag – Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
    Donnerstag: 16.00 – 18.00 Uhr


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    Eheschließung - Bestimmung eines Ehenamens

    Sie können bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dies kann der Name des Mannes oder der Name der Frau sein.

    Die Ehenamensbestimmung muss aber nicht bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann ohne jede Frist auch zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.

    Beispiel: Sonja Winter, geb. Sonne & Johannes Winter
    oder: Sonja Sonne & Johannes Sonne, geb. Winter

    Eine Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich.

    Wenn Sie keinen Ehenamen führen wollen, verbleibt es bei getrennter Namensführung, d.h. Sie beide führen den Namen weiter, den Sie bei Eingang der Ehe tragen.

    Beispiel: Sonja Sonne & Johannes Winter

    Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Geburtsname ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen.

    Die Bestimmung eines Doppelnamens für beide Ehepartner lässt das deutsche Namensrecht nicht zu.

    Beispiel: Sonja Sonne & Johannes Sonne-Winter
    oder: Sonja Sonne & Johannes Winter-Sonne
    oder: Sonja Sonne-Winter & Johannes Winter
    oder: Sonja Winter-Sonne & Johannes Winter

     

    Nachträgliche Bestimmung des Ehenamens und Doppelnamens

    Wenn Sie bei der Eheschließung keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben, können Sie während des Bestehens der Ehe einen Ehenamen bestimmen.

    Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Name ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen. Die Voranstellung oder Anfügung Ihres Namens können Sie einmal wieder rückgängig machen.

    Besteht der Ehename bereits aus einem Doppelnamen, kann keine weitere Erklärung zum Namen abgegeben werden.

    Sie können den Ehenamen nur gemeinsam bestimmen. Alle Namenserklärungen müssen vor dem Standesbeamten abgegeben werden.


    Haben Sie hierzu noch weitere Fragen, rufen Sie uns an:

     

    Eheschließungstermin

    Eheschließungen finden bei uns Montag bis Freitag während der üblichen Öffnungszeiten statt.

    Auf Wunsch des Brautpaares können auch an Freitagen ab 12.00 Uhr und an Samstagen Eheschließungen einmal im Monat durchgeführt werden. Ein bestimmter Termin wird nicht festgeschrieben.

    Das Brautpaar, das zuerst den Terminwunsch äußert, wird berücksichtigt. Die Eheschließungsuhrzeit legt der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fest.

    In unserer Gebührenübersicht erfahren Sie auch, welche Kosten auf Sie zu kommen.


     

    Kosten einer Eheschließung

    Ganz kostenlos ist eine standesamtliche Hochzeit nicht.

    Die Kosten lassen sich allerdings nicht pauschal beziffern. Sie hängen von vielen Einzelfragen ab, z.B. wie viele Urkunden Sie benötigen oder ob Sie ein Familienstammbuch wünschen.

    In der Regel müssen Sie mit mindestens 100 Euro rechnen. Je nach Bedarf an weiteren Urkunden, Stammbuch oder bei Sonderwünschen kann Ihre Trauung auch etwa das Doppelte kosten.

    Die Trauung im Hochzeitsraum des Rathauses in Gründau kostet keinen Aufpreis. Findet die Trauung außerhalb des Rathauses z.B. im Hofgut Hühnerhof statt sind die Gebühren der Gebührentabelle zu entnehmen und die Miete für die Räumlichkeit, z.B. im Hofgut, an die Pächter zu entrichten.


    Eheschließung

    Schinzel, Petra
    Am Bürgerzentrum 1
    63584 Gründau
    Tel.: 06051 / 8203 - 23
    Fax: 06051 / 8203 - 40  
    Schinzel, Petra
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