Entwässerung / Anschluss und Einleitegenehmigungen

Die Erstellung und Änderung von Grundstücksentwässerungsanlagen sowie deren Anschluss und die Einleitung von Abwasser in das öffentliche Kanalnetz müssen genehmigt werden.

Weitere Hinweise / Anregungen:
Im Falle eines Informations- und Beratungswunsches wird um Terminvereinbarung mit dem Bauamt gebeten.

Entwässerung / Anschluss und Einleitegenehmigungen

Lott, Willi
Am Bürgerzentrum 1
63584 Gründau
Tel.: 06051 / 8203 - 62
Fax: 06051 / 8203 - 60  
Lott, Willi
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