Die Erstellung und Änderung von Grundstücksentwässerungsanlagen sowie deren Anschluss und die Einleitung von Abwasser in das öffentliche Kanalnetz müssen genehmigt werden.
Weitere Hinweise / Anregungen:
Im Falle eines Informations- und Beratungswunsches wird um Terminvereinbarung mit dem Bauamt gebeten.