Feuerwerke

Wer ein Feuerwerk, außer an Silvester, abbrennen möchte, bedarf der Erlaubnis der Ordnungsbehörde.

Notwendige Unterlagen:
  • Schriftlichen Antrag mit genauen Angaben (Antragsteller, Datum, Angaben über Abbrennort, Art, Anzahl und Umfang des Feuerwerks, Entfernungsangaben zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen)
  • Lageplan vom Abbrennort mit genauen Angabe der Örtlichkeit,
  • Bei gewerblichen Antragsteller, eine Kopie des Erlaubnisbescheids nach den §§ 7, 27 SprengG sowie eine Kopie des Befähigungsscheins nach § 20 SprengG aus der auch die ausstellende Behörden ersichtlich sind.

    Gesetzliche Grundlagen: Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe

  • Feuerwerke

    Schneider, Joachim
    Am Bürgerzentrum 1
    63584 Gründau
    Tel.: 06051 / 8203 - 33
    Fax: 06051 / 8203 - 40  
    Schneider, Joachim
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