Wer ein Feuerwerk, außer an Silvester, abbrennen möchte, bedarf der Erlaubnis der Ordnungsbehörde.
Notwendige Unterlagen:
Schriftlichen Antrag mit genauen Angaben (Antragsteller, Datum, Angaben über Abbrennort, Art, Anzahl und Umfang des Feuerwerks, Entfernungsangaben zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen)
Lageplan vom Abbrennort mit genauen Angabe der Örtlichkeit,
Bei gewerblichen Antragsteller, eine Kopie des Erlaubnisbescheids nach den §§ 7, 27 SprengG sowie eine Kopie des Befähigungsscheins nach § 20 SprengG aus der auch die ausstellende Behörden ersichtlich sind.
Gesetzliche Grundlagen: Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe