Gaststättenkonzession

Wer den Betrieb einer Gaststätte mit Ausschank alkoholischer Getränke beginnen möchte, benötigt eine Erlaubnis des Ordnungsamtes.

Notwendige Unterlagen die zur Antragstellung benötigt werden und mit vorzulegen sind:
  • Antrag auf Gaststättenerlaubnis
  • Aktuelles Führungszeugnis für Behörden (nicht älter als 3 Monate; beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen)
  • Gewerbezentralregisterauskunft für Behörde (nicht älter als 3 Monate; beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen)
  • Bescheinigung nach §§ 42 und 43 des Infektionsschutzgesetzes (vom zuständigen Gesundheitsamt)
  • Grundriss-, Schnitt- und Lagepläne (vierfach); Maßstab 1:100
  • Anzahl der Sitzplätze
  • Miet- bzw. Pachtvertrag
  • Unterrichtsnachweis der IHK
  • Auskunft über Einträge aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts (nicht älter als 3 Monate; beim zuständigen Amtsgericht)
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht älter als 3 Monate; beim zuständigen Finanzamt)
  • Mit der Bearbeitung Ihres Antrages kann erst begonnen werden, wenn der vollständig ausgefüllte Antrag mit obenaufgeführten Unterlagen vorliegt.

    Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass eine Gaststätte nicht ohne gültige Erlaubnis betrieben werden darf. Sie würden damit den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit nach dem Gaststättengesetz erfüllen.

    Gesetzliche Grundlagen: Gaststättengesetz

  • Gaststättenkonzession

    Schneider, Joachim
    Am Bürgerzentrum 1
    63584 Gründau
    Tel.: 06051 / 8203 - 33
    Fax: 06051 / 8203 - 40  
    Schneider, Joachim
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