Hundehalter, welche einen Hund halten, der nach Hundeverordnung als gefährlich eingestuft ist oder einen gefährlichen Hund besitzen, benötigen eine Erlaubnis, damit sie diesen Halten und Führen dürfen.
Neben den so genannten Kampfhunden benötigt der Halter eines auffällig gewordenen Hundes ebenfalls eine Erlaubnis, die eventuell mit Auflagen – beispielsweise Leinen- oder Maulkorbzwang - verbunden ist.
Hierzu ist ein Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen, ausgefüllt und unterschrieben bei dem Sachbearbeiter einzureichen.
Mitzubringende Unterlagen:
Nachweis einer Tierhaftpflichtversicherung
Sachkundenachweis
Wesensprüfung des Tieres
des Hunde-Mikrochips