Wenn Sie gewerblich Geld- oder Warenspielgeräte (mit Gewinnmöglichkeit) aufstellen wollen, brauch Sie hierfür eine Erlaubnis nach § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung.
Darüber hinaus benötigen Sie für jeden Aufstellort Ihrer Geräte eine Geeignetheitsbestätigung. Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit dürfen Sie auch ohne Aufstellererlaubnis betreiben. Sie dürfen die Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit erst dann aufstellen, wenn Sie in Besitz der erforderlichen Erlaubnis sind.
Eine alleinige Gewerbeanmeldung reicht hierfür nicht aus.
Sollten sie weitere und detailliertere Informationen zum Thema Aufstellererlaubnisse für Spielgeräte (Genehmigungsverfahren, Voraussetzungen, Kosten usw.) wünschen, so wenden Sie sich bitte an den Sachbearbeiter.