Sie wollen aus besonderem Grund (Feier, Fest, Veranstaltung etc.) alkoholische Getränke und / oder Speisen gegen Entgelt verabreichen?
Hierzu benötigen Sie eine behördliche Erlaubnis, die Gestattung nach § 12 GastG.
Bitte füllen Sie hierzu mindestens 2 Wochen für Beginn einen Antrag aus:
Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass ein Ausschank von alkoholischen Getränke bzw. Abgabe von Speisen nicht ohne gültige Erlaubnis betrieben werden darf. Sie würden damit den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit nach dem Gaststättengesetz erfüllen.
Gesetzliche Grundlage: Gaststättengesetz