Ehegatten, die sich getrennt haben, müssen eine Getrenntlebenderklärung abgeben, da dies unter anderem Auswirkungen auf ihre Lohnsteuerklassen hat. Die Getrenntlebenderklärung kann jederzeit, jedoch nur von derselben Person, widerrufen werden.
Wann lebe ich dauernd getrennt von meiner Ehefrau oder meinem Ehemann?Ein dauerndes Getrenntleben im steuerrechtlichen Sinne ist gegeben, wenn die zum Wesen der Ehe gehörende Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft nach dem Gesamtbild der Verhältnisse auf die Dauer nicht mehr bestehen.
Sie leben beispielsweise dauernd getrennt, wenn
- jeder seine eigene Wohnung bezogen hat;
- Sie nicht mehr gemeinsam wirtschaften;
und eine Versöhnung nicht möglich erscheint.
Sie leben nicht dauernd getrennt, wenn Sie
- beispielsweise durch einen berufsbedingten Auslandsaufenthalt der Ehegattin oder
- des Ehegatten vorübergehend räumlich getrennt leben
- jung verheiratet sind und noch keine geeignete gemeinsame Wohnung gefunden haben.
VerfahrenDas so genannte
steuerliche Getrenntleben erklären Sie vollkommen losgelöst von dem eigentlichen Scheidungsverfahren bei der Meldebehörde. Es reicht aus, wenn einer der Ehegatten diese Erklärung abgibt.
Diese Erklärung hat einzig die Änderung der bisherigen Lohnsteuerklassen in die Klasse I zur Folge. Allerdings erfolgt die Änderung nur zum 01.01. des darauffolgenden Jahres.
Es gibt jedoch die Möglichkeit, die Steuerkarten für das laufende Jahr von der Steuerklassen-Kombination III / V in IV / IV zu ändern. Für diesen Klassenwechsel legen Sie bitte beide Steuerkarten vor. Wir ändern diese dann zum Ersten des folgenden Monats.