Sofern Sie selbständig ein Gewerbe ausüben wollen, ist diese (gewerbliche) Betätigung in jedem Fall mit Beginn der Tätigkeit bei der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde (Gewerberegister) anzuzeigen.
Sie müssen eine Gewerbeanmeldung vornehmen, wenn Sie
Sie eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen,
Ihren Betrieb von einer anderen Gemeinde od. Stadt nach Gründau verlegen,
den Betrieb einer anderen Person übernommen haben (bei Einzelunternehmen),
Zu jeder Gewerbeanmeldung werden benötigt:
Personalausweises / Reisepasses (nur bei Ausländer: Kopie der Aufenthalts- u. Arbeitserlaubnis)
Bei BGB-Gesellschaften (GbR) eine Kopie des Gesellschaftervertrages
Bei im Handelsregister eingetragenen Firmen eine Kopie des Handelsregisterauszuges
Bei erlaubnispflichtigen Betrieben eine Kopie der Erlaubnis (z.B. bei Makler, Bewachungsunternehmen, etc.)
Bei Handwerksbetrieben eine Kopie der Handwerkskarte
Bei Gewerbearten, für die eine entsprechende Erlaubnis benötigt wird, dürfen Sie die Tätigkeit erst beginnen, wenn diese spezielle erforderliche Erlaubnis vorliegt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen hier nicht mehr Auskünfte anbieten. Aufgrund der Vielzahl der Gewerbearten und deren jeweiligen Besonderheiten halten wir es jedoch für empfehlenswert, die jeweils auftretenden Fragen persönlich auf den Einzelfall bezogen zu beantworten.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiter. Setzen Sie sich insbesondere dann mit uns in Verbindung, wenn Sie nicht sicher sind, ob es sich bei Ihrer beabsichtigten Tätigkeit um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt.
Die Gewerbeanmeldung (Empfangsbestätigung) kostet 30,00 €.
Eine Gewerbeabmeldung müssen Sie vornehmen, wenn
Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit vollständig aufgeben,
Ihren Betrieb in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegen,
den Betrieb einer anderen Person übergeben (bei Einzelunternehmen)
Zu jeder Gewerbeabmeldung werden benötigt:
Personalausweises / Reisepasses
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiter.
Die Gewerbeabmeldung (Empfangsbestätigung) kostet 30,00 €.
Eine Gewerbeummeldung müssen Sie vornehmen, wenn
Sie Ihren Betrieb innerhalb der Gemeinde Gründau verlegen
eine zusätzliche Tätigkeit ausüben
eine bisher ausgeführte Tätigkeit aufgeben.
Zu jeder Gewerbeummeldung werden benötigt:
Personalausweises / Reisepasses
Bei der Aufnahme von erlaubnispflichtigen Tätigkeiten eine Kopie der Erlaubnis (z.B. bei Makler, etc.)
Bei der Aufnahme von handwerklichen Tätigkeiten eine Kopie der Handwerkskarte
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiter.
Die Gewerbeummeldung (Empfangsbestätigung) kostet 30,00 €.