Grundlagen für die Einrichtung von gewerblichen Werbeschildern an einem gemeindlichen Schilderrahmen.
1. Anlagen in Gewerbegebieten
Die Anlagen dienen insbesondere als Hinweis auf die im jeweiligen Gewerbegebiet bestehenden Betriebe.
Gebühr: einmalig 75,- Euro je Werbefläche
Werbeschilder auswärtiger Unternehmen werden nicht zugelassen.
Werbeflächen in Lieblos
Leipziger Straße / Grasweg (vor DM Drogerie)
Grasweg (vor ALDI)
In der Aue (vor Café Lindenmayer)
Werbeflächen in Rothenbergen
Industriestraße
2. Anlagen in Neubaugebieten
Für begrenzte Zeit (Beginn der gemeindlichen Erschließungsarbeiten bis etwa dem Zeitpunkt der Bebauung von 50% der Grundstücke) ermöglicht die Gemeinde die Werbung auf einer entsprechenden Anlage.
Gebühr: einmalig 150,- € je Werbefläche.
Gründauer Betriebe haben dabei Vorrang.
Ortsteil Rothenbergen
Neubaugebiet Heiligenstock