Die Antragsstellung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister können Sie bei der Meldebehörde vornehmen, bei der Sie ihren Wohnsitz angemeldet haben.
Für Firmen bei dem Gewerbeamt, bei dem der Gewerbebetrieb gewerberechtlich angemeldet ist.
Es gibt zwei Arten von Gewerbezentralregisterauszügen:
für private Zwecke
zur Vorlage bei einer Behörde (bitte bringen Sie die Zustellungsanschrift mit)
Es muss in jedem Fall die genaue Anschrift des Empfängers des Gewerbezentralregisterauszuges und der Verwendungszweck bei Antragstellung angegeben werden. Der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz (ehemals Bundeszentralregister) in Bonn weitergeleitet, die den Gewerbezentralregisterauszug auf dem Postweg versenden.
Die Bearbeitungszeit beträgt 8-10 Tage.
Notwendige Unterlagen:
Personalausweis bei Privatpersonen
Handelsregistersauszug bei eingetragenen Firmen.
Allgemeine Gebühren Informationen:
Die Gebühr beträgt 13,00 Euro je Auszug und ist bei Antragstellung zu entrichten.