Schwerbehinderte Personen mit dem Merkzeichen „RF“ auf ihrem Schwerbehindertenausweis bzw. –bescheid und bedürftige Menschen mit einem Bewilligungsbescheid des Sozialamtes bzw. des Main-Kinzig-Kreises oder des Landeswohlfahrtverbandes können auf Antrag von den Rundfunkgebühren befreit werden.
Zur Antragstellung im Rathaus ist zusätzlich noch die Rundfunk-Teilnehmernummer (wenn bereits vorhanden) anzugeben.
Der Antrag wird zur Bearbeitung an die GEZ in Köln weitergeleitet; Sie erhalten dann direkt von dort den Bescheid über die Befreiung.