GEZ-Befreiung (Rundfunkgebühren-Befreiung)

Schwerbehinderte Personen mit dem Merkzeichen „RF“ auf ihrem Schwerbehindertenausweis bzw. –bescheid und bedürftige Menschen mit einem Bewilligungsbescheid des Sozialamtes bzw. des Main-Kinzig-Kreises oder des Landeswohlfahrtverbandes können auf Antrag von den Rundfunkgebühren befreit werden.

Zur Antragstellung im Rathaus ist zusätzlich noch die Rundfunk-Teilnehmernummer (wenn bereits vorhanden) anzugeben.

Der Antrag wird zur Bearbeitung an die GEZ in Köln weitergeleitet; Sie erhalten dann direkt von dort den Bescheid über die Befreiung.

GEZ - Befreiung

Schwarzkopf, Bernd
Am Bürgerzentrum 1
63584 Gründau
Tel.: 06051 / 8203 - 35
Fax: 06051 / 8203 - 40  
Schwarzkopf, Bernd
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