Die Grunddienstbarkeit ist die Einschränkung des Nutzungsrechts eines Grundstückes zu Gunsten des Inhabers eines anderen Grundstücks.
Der Grundstücksinhaber des belasteten Grundstücks muss einzelne Handlungen auf dem Grundstück dulden oder darf bestimmte Handlungen darauf nicht vornehmen.
Die Grunddienstbarkeit gewährt dem Berechtigten somit bestimmte Nutzungsrechte an einem anderen Grundstück. Dies kann z. B. ein Wegerecht, ein Recht – Leitungen zu verlegen oder auch ein Durchfahrtsrecht sein.
Die Grunddienstbarkeit wird im Grundbuch eingetragen.