Personen über 65 oder dauerhaft Erwerbsgeminderte, denen ihr Einkommen und/oder Vermögen nicht ausreichen um Lebensunterhalt und Unterkunft zu finanzieren, können einen Antrag auf Sozialhilfe auf stellen.
Antragsformulare und Informationen sind im Rathaus erhältlich, bearbeitet und entschieden wird beim Main-Kinzig-Kreis in Gelnhausen