Grundsteuer A für alle land- und forstwirtschaftliche Gründstücke. Grundsteuer B für alle sonstigen bebaute und unbebaute Grundstücke. Die Besteuerungsgrundlage ist der Grundsteuermessbetrag, der aus dem Einheitswert der wirtschaftlichen Einheit abgeleitet wird.
Die Ermittlung des Einheitswertes und die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages erfolgt durch das Finanzamt. An den vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag ist die Gemeinde zwingend gebunden.
Die Grundsteuer errechnet sich durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem jeweils maßgebenden Hebesatz, der von der Gemeinde Gründau eigenverantwortlich festgelegt wird. (Hebesatz für Grundsteuer A und B 200 %) Der erlassene Steuerbescheid hat Gültigkeit bis zum Erlass eines neuen Bescheides.
Widersprüche gegen den Grundsteuermessbetrag sind beim Finanzamt Gelnhausen einzureichen.