Hundesteuer

Wer im Gebiet der Gemeinde einen Hund in seinen Haushalt aufnimmt hat diesen innerhalb von zwei Wochen zur Hundesteuer anzumelden. Neugeborene Hunde werden ab dem 4. Lebensmonat versteuert. An Hundesteuer sind jährlich zu entrichten:
  • für den 1. Hund Euro 24
  • für den 2. Hund Euro 48
  • für jeden weiteren Hund Euro 72


  • Hundesteuer / Hundesteuerveranlagung

    Ries, Elke
    Am Bürgerzentrum 1
    63584 Gründau
    Tel.: 06051 / 8203 - 10
    Fax: 06051 / 8203 - 40  
    Ries, Elke
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