Wer im Gebiet der Gemeinde einen Hund in seinen Haushalt aufnimmt hat diesen innerhalb von zwei Wochen zur Hundesteuer anzumelden. Neugeborene Hunde werden ab dem 4. Lebensmonat versteuert. An Hundesteuer sind jährlich zu entrichten:
für den 1. Hund Euro 24
für den 2. Hund Euro 48
für jeden weiteren Hund Euro 72