Ausstellung – Ausgabe
Der Kinderreisepass wird im Alter von 0 – 12 Jahren ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer beträgt ab Antragsdatum 6 Jahre.
Kinder müssen ab dem 10. Lebensjahr persönlich unterschreiben. Die Unterschrift ist bei Antragsstellung zu leisten. Zur Ausstellung sind die Unterschriften beider Elternteile bzw. der Sorgeberechtigten erforderlich. Sollte bei der Beantragung nur ein Elternteil vorsprechen können, ist eine schriftliche Vollmacht sowie der Personalausweis des anderen Elternteils zwingend erforderlich. Im Falle einer Scheidung der Eltern ist die Unterschrift des sorgeberechtigten Elternteils sowie ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
Mitzubringen sind:
Geburts- bzw, Abstammungsurkunde
alter Kinderreisepass oder Kinderausweis (falls vorhanden)
aktuelles biometrisches Passbild.
Die Gebühr beträgt 13 Euro.