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Lebenspartnerschaft
Sie leben in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft und möchten Ihr Glück besiegeln und den Bund fürs Leben schließen? Vor der 'Begründung der Lebenspartnerschaft' sind allerdings noch einige vom Gesetzgeber eingebaute Hürden zu nehmen. Mit den nachfolgenden Informationen rund um das Thema 'Lebenspartnerschaft' möchten wir Ihnen dazu verhelfen, diesen hoffentlich schönsten Tag in Ihrem Leben schnellstmöglich mit Jubel und Blumenregen feiern zu können. Unsere Trauräume sind: Trauzimmer im Rathaus Ortsteil Gründau-Lieblos, Trauräume auf dem Hofgut Hühnerhof im Ortsteil Gründau – Gettenbach. Auch Trauungen Freitag nachmittags sowie an Samstagen sind bei uns kein Problem: Fragen Sie einfach nach freien Terminen. Die häufigsten Fragen in KürzeAm 01.08.2001 ist das Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften (LPartG) in Kraft getreten. Zwei Personen gleichen Geschlechts können somit seit diesem Zeitpunkt in Deutschland eine Lebenspartnerschaft begründen. In Hessen wurde diese Aufgabe den Gemeindevorständen übertragen. Mit der Anmeldung zur Begründung der Lebenspartnerschaft besteht für die Verwaltungsangestellte / den Verwaltungsangestellten die Pflicht zu prüfen, ob Hindernisse nach § 1 Abs. 2 des LPartG der Begründung entgegenstehen. Eine Begründung ist nicht möglich bei Personen, die verheiratet sind oder schon in einer Lebenspartnerschaft leben in gerader Linie verwandt sind voll- oder halbbürtige Geschwister sind minderjährig sind.
Für die Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft sind einige wichtige Unterlagen erforderlich.
Nachfolgend möchten wir aber zunächst versuchen, Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen im Zusammenhang mit der Anmeldung, zu beantworten:
Wo müssen wir die Begründung der Lebenspartnerschaft anmelden? Die Begründung der Lebenspartnerschaft muss beim Standesamt angemeldet werden, in dessen Bezirk, innerhalb des Bundesgebietes, einer der/oder beide Partner seinen/ihren Wohnsitz hat/haben, bei mehreren Wohnsitzen den Hauptwohnsitz hat/haben. Ist einer der Wohnsitze auch der gewünschte Ort für die Begründung der Lebenspartnerschaft, so bietet es sich an, die Begründung dort auch anzumelden. In Gründau ist Ihre Anlaufstelle in den Räumen des Standesamtes zu finden. Rathaus im Ortsteil Gründau-Lieblos, Zimmer 1.
Wir möchten unsere Lebenspartnerschaft nicht an unserem Wohnsitz begründen. Kann die Begründung auch in einem anderen Standesamt erfolgen? Ja. Setzen Sie sich vor Ihrer weitergehenden Planung mit Ihrer ausgewählten Gemeinde in Verbindung und bringen Sie uns bitte am Tag der Anmeldung der Begründung der Lebenspartnerschaft die Adresse der ausgewählten Gemeinde mit, da die Unterlagen von der Gemeinde Gründau dorthin gesandt werden. Wir weisen darauf hin, dass Sie bei einer auswärtigen Gemeinde keinen Rechtsanspruch auf eine Terminvergabe haben, und die Vorschriften nicht bundeseinheitlich sind.
Wie lange ist die 'Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft' gültig? Wann kann die Anmeldung frühestens erfolgen? Steht einer Begründung der Lebenspartnerschaft kein Hindernis entgegen, wird die Anmeldung sofort rechtskräftig und hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Das heißt, dass Ihr Begründungstermin innerhalb dieser sechs Monate liegen muss. Wenn Sie schon sehr frühzeitig planen, beachten Sie bitte, dass die Anmeldung auch erst sechs Monate vor Ihrem Wunschtermin erfolgen kann.
Müssen wir die Begründung der Lebenspartnerschaft gemeinsam anmelden? Grundsätzlich gilt, dass die Partner die Begründung der Lebenspartnerschaft gemeinsam und persönlich anmelden sollen. Ist einer der Partner aus wichtigem Grund verhindert, so kann er den Anderen bevollmächtigen, die Anmeldung zur Begründung der Lebenspartnerschaft alleine vorzunehmen. Die schriftliche Anmeldung muss alle für die Anmeldung erforderlichen Angaben enthalten. Außerdem muss eine Vollmacht für den Vertreter ausgestellt sein. Bitte benutzen Sie den Vordruck, den die Gemeinde Gründau für Sie bereit hält.
Welche Unterlagen benötigen wir für die Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft? Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen können je nach 'persönlichen Umständen' verschieden sein und richten sich außerdem nach Ihrer Staatsangehörigkeit.
Unter Unterlagen für die Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft haben wir versucht für die 'einfachsten Fälle' die notwendigen Unterlagen zu erläutern.
Ausländische Staatsangehörige oder Deutsche, die im Ausland geboren sind, sowie Aussiedler bitten wir, bei uns vorzusprechen. Wir beraten Sie dann ausführlich, welche Unterlagen Sie für Ihre Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft benötigen.
Unterlagen für die Anmeldung zur Begründung der Lebenspartnerschaft
Für von Geburt an deutsche Staatsangehörige, die volljährig sind und nicht im Ausland geboren wurden, finden Sie die benötigten Unterlagen hier aufgelistet. Unterlagen für alle anderen Fälle fragen Sie bitte persönlich bei Ihrem zuständigen Standesamt nach. Je nach Familienstand und persönlichen Umständen werden unterschiedliche Unterlagen vom Gesetz vorgeschrieben. Grundsätzlich gilt, dass jeder der Partner einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass vorzulegen hat.
Darüber hinaus benötigen Sie, ...
... wenn Sie noch nie verheiratet waren / noch keine Lebenspartnerschaft begründet haben / ledig sind: eine neu ausgestellte beglaubigte Abschrift vom Geburtenbuch (nicht Geburtsurkunde), immer, wenn Ihre Eltern vor dem 01.01.1958 in den alten Bundesländern geheiratet haben, immer, wenn Sie in den neuen Bundesländern geboren sind, immer, wenn Sie als Kind angenommen (adoptiert) wurden. eine neu ausgestellte beglaubigte Abschrift vom Familienbuch der Eltern, in dem Sie als Kind eingetragen sind (bitte nicht verwechseln mit dem Stammbuch), wenn Ihre Eltern nach dem 01.01.1958 in der Bundesrepublik geheiratet haben (also nicht in der ehemaligen DDR und nicht wenn die Eltern vor dem 01.01.1958 geheiratet haben). wenn der Hauptwohnsitz nicht Gründau ist, eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde des Hauptwohnsitzes 'zur Vorlage beim Standesamt'. Diese Bescheinigung soll nicht älter als einen Monat sein.
Befindet sich der Hauptwohnsitz in Gründau, besorgen wir die Aufenthaltsbescheinigung für Sie.
... wenn Sie schon einmal oder mehrmals verheiratet waren: eine neu ausgestellte beglaubigte Abschrift vom Geburtenbuch (nicht Geburtsurkunde), eine neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Vorehe mit Auflösungsvermerk, wenn die letzte Vorehe in der Bundesrepublik Deutschland nach dem 01.01.1958 geschlossen wurde, eine neu ausgestellte Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk, wenn die letzte Vorehe vor dem 01.01.1958 geschlossen wurde oder in der ehemaligen DDR, zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also z.B. Heiratsurkunden, Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden, Scheidungsurteile, wenn der Hauptwohnsitz nicht Gründau ist, eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde des Hauptwohnsitzes 'zur Vorlage beim Standesamt'. Diese Bescheinigung soll nicht älter als einen Monat sein.
Befindet sich der Hauptwohnsitz in Gründau, besorgen wir die Aufenthaltsbescheinigung für Sie.
... wenn Sie bereits eine Lebenspartnerschaft geführt haben, die aufgelöst wurde: eine neu ausgestellte beglaubigte Abschrift vom Geburtenbuch (nicht Geburtsurkunde), eine neu ausgestellte Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk; falls die Auflösung in der Lebenspartnerschaftsurkunde nicht eingetragen ist, Auflösungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde, eine Bescheinigung über eine namensrechtliche Erklärung nach § 3 Abs. 1-3 des LPartG wenn der Hauptwohnsitz nicht Gründau ist, eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde des Hauptwohnsitzes 'zur Vorlage beim Standesamt'. Diese Bescheinigung soll nicht älter als einen Monat sein. Befindet sich der Hauptwohnsitz in Gründau, besorgen wir die Aufenthaltsbescheinigung für Sie.
Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können in Einzelfällen weitere Unterlagen notwendig werden.
In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen: ein Partner besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit ein Partner ist nicht im Bundesgebiet geboren ein Partner hat im Ausland geheiratet ein Partner ist im Ausland geschieden worden
Unterlagen für die Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft mit Auslandsbeteiligung
Wenn mindestens einer der beiden Partner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, so sollten Sie in jedem Fall die zuständige Gemeinde aufsuchen und ein persönliches Beratungsgespräch führen. Der /die Verwaltungsangestellte muss bei Auslandsbezug das jeweilige Heimatrecht berücksichtigen. Nicht nur das deutsche Recht ist ständigen Änderungen unterworfen, sondern auch das im anzuwendende ausländische Recht. Da die Gesetze in jedem Land anders sind, kann an dieser Stelle nicht auf die Voraussetzungen eingegangen werden.
Was kostet eine Trauung? Ganz kostenlos ist eine öffentliche Beurkundung der Lebenspartnerschaft nicht. Die Kosten lassen sich allerdings nicht pauschal beziffern. Sie hängen von vielen Einzelfragen ab, z.B. wie viele Urkunden Sie benötigen oder ob Sie ein Familienstammbuch wünschen. In der Regel müssen Sie mit mindestens 100 Euro rechnen. Je nach Bedarf an weiteren Urkunden, Stammbuch oder bei Sonderwünschen kann Ihre Lebenspartnerschaft auch etwa das Doppelte kosten.
Die Verpartnerung im Hochzeitsraum des Rathauses in Gründau kostet keinen Aufpreis. Findet die Trauung außerhalb des Rathauses z.B. im Hofgut Hühnerhof statt sehen Sie bitte die Gebührentabelle ein dieser Betrag ist an die Gemeinde zu zahlen und die Miete für die Räumlichkeit, z.B. im Hofgut, an die Pächter.
Hochzeitstermin Verpartnerungen finden bei uns Montag bis Freitag während der üblichen Öffnungszeiten statt.
Auf Wunsch des Paares können auch an Freitagen ab 12.00 Uhr und an Samstagen Verpartnerungen einmal im Monat durchgeführt werden. Ein bestimmter Termin wird nicht festgeschrieben. Das Paar, das zuerst den Terminwunsch äußert, wird berücksichtigt. Die Eheschließungsuhrzeit legt der /die Verwaltungsangestellte fest. Für eine Trauung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten, also an Freitagen ab 12 Uhr und an Samstagen, erhöht sich die Gebühr. Bitte sehen Sie auch hier in die Gebührentabelle.
Welche Gebühren fallen an?
Gebührenübersicht Standesamt
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Lebenspartnerschaft
| Schinzel, Petra |
Am Bürgerzentrum 1 63584 Gründau
Tel.: 06051 / 8203 - 23
Fax: 06051 / 8203 - 40
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