Lohnsteuerkarte, Steuerklasse

Lohnsteuerkarte, Steuerklasse

Ab dem 01.01.2011 ist für die Ausstellung und Änderungen Ihrer Lohnsteuerkarte ausschließlich das Finanzamt Ihrer Wohnsitzgemeinde zuständig.

Für melderechtliche Änderungen wie z. B.:

▪ Heirat
▪ Geburt eines Kindes
▪ Kirchenein- oder Kirchenaustritt

ist weiterhin die Gemeindeverwaltung zuständig.

Zuständig für mit Hauptwohnung in Gründau gemeldetet Bürger ist das Finanzamt
in Gelnhausen.

Anschrift:
Finanzamt Gelnhausen
Frankfurter Straße 10 - 14
63571 Gelnhausen
Postanschrift:

Finanzamt Gelnhausen
Postfach 12 62
63552 Gelnhausen

Telefon: +49 (0)6051 86 0
Telefax: +49 (0)6051 86 299

Beachten Sie bitte die gleitenden Arbeitszeiten.

Die Telefon - Finanzservicestelle ist von

Montag bis Donnerstag in der Zeit von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr und am
Freitag in der Zeit von 7:30 bis 12:00 Uhr
zu erreichen.

Öffnungszeiten:
Die Finanzservicestelle
des Finanzamts Gelnhausen
hat an folgenden Tagen für Sie geöffnet:

Montag - Mittwoch: von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag: von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr


Lohnsteuerkarte - melderechtliche Änderungen