Lohnsteuerkarte, Steuerklasse
Ab dem 01.01.2011 ist für die Ausstellung und Änderungen Ihrer Lohnsteuerkarte ausschließlich das Finanzamt Ihrer Wohnsitzgemeinde zuständig.
Für melderechtliche Änderungen wie z. B.:
▪ Heirat
▪ Geburt eines Kindes
▪ Kirchenein- oder Kirchenaustritt
ist weiterhin die Gemeindeverwaltung zuständig.
Zuständig für mit Hauptwohnung in Gründau gemeldetet Bürger ist das Finanzamt
in Gelnhausen.
Anschrift:
Finanzamt Gelnhausen
Frankfurter Straße 10 - 14
63571 Gelnhausen
Postanschrift:
Finanzamt Gelnhausen
Postfach 12 62
63552 Gelnhausen
Telefon: +49 (0)6051 86 0
Telefax: +49 (0)6051 86 299
Beachten Sie bitte die gleitenden Arbeitszeiten.
Die Telefon - Finanzservicestelle ist von
Montag bis Donnerstag in der Zeit von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr und am
Freitag in der Zeit von 7:30 bis 12:00 Uhr
zu erreichen.
Öffnungszeiten:
Die Finanzservicestelle
des Finanzamts Gelnhausen
hat an folgenden Tagen für Sie geöffnet:
Montag - Mittwoch: von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag: von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr