Hierunter fallen Jahrmärkte, Spezialmärkte, Messen und Ausstellungen gewerblicher Art.
Gewerbliche Märkte, Ausstellungen oder Messen sind nach Titel IV der Gewerbeordnung erlaubnispflichtig und bedürfen einer Festsetzung. Durch die Festsetzung erhalten die Veranstaltungen die so genannten Marktprivilegien, z.B. Wegfall des feiertagsrechtlichen Arbeitsverbots, Reisegewerbekartenfreiheit, Abweichung von Ladenschlussvorschriften, Abweichung von gaststättenrechtlichen Erlaubnispflichten.
Sollten Sie als Gewerbetreibender etwas derartiges planen, wenden Sie sich bitte an uns.
Mitzubringende Unterlagen:
Antrag
Liste gewerblicher Anbieter
Lagepläne
Teilnahmebestimmungen des Veranstalters
Gesetzliche Grundlage: Gewerbeordnung