Mahnungen

Bitte beachten Sie, dass das Fälligkeitsdatum keinen Termin, sondern den Endzeitpunkt der Zahlungsfrist darstellt.

Alle Beträge, die bis zum Fälligkeitstermin nicht eingegangen sind, werden automatisch angemahnt. Gemäß der Verwaltungsvollstreckungskostenordnung zum Hess. Verwaltungsvollstreckungsgesetz, werden alle säumigen Zahler mit einem einheitlichen Tarif angemahnt. Die Mahngebühr beträgt bis einschließlich
  • bis zu 500,00 Euro 11,00 Euro
  • bis zu 1.000,00 Euro 15,00 Euro
  • bis zu 5.000,00 Euro 25,00 Euro
  • bis zu 10.000,00 Euro 30,00 Euro
  • bis zu 100.000,00 Euro 50,00 Euro
    und weitere

    Dazu kommen noch für Rückstände über 50,00 Euro Säumniszuschläge in Höhe von 1 % des Schuldbetrages je Monat.

  • Mahnungen

    Illing, Sandra
    Am Bürgerzentrum 1
    63584 Gründau
    Tel.: 06051 / 8203 - 16
    Fax: 06051 / 8203 - 30  
    Illing, Sandra
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    Kalkhof, Brigitte
    Am Bürgerzentrum 1
    63584 Gründau
    Tel.: 06051 / 8203 - 17
    Fax: 06051 / 8203 - 30  
    Kalkhof, Brigitte
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    Lenz, Corinna
    Am Bürgerzentrum 1
    63584 Gründau
    Tel.: 06051 / 8203 - 17
    Fax: 06051 / 8203 - 30  
    Lenz, Corinna
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