Bitte beachten Sie, dass das Fälligkeitsdatum keinen Termin, sondern den Endzeitpunkt der Zahlungsfrist darstellt.
Alle Beträge, die bis zum Fälligkeitstermin nicht eingegangen sind, werden automatisch angemahnt. Gemäß der Verwaltungsvollstreckungskostenordnung zum Hess. Verwaltungsvollstreckungsgesetz, werden alle säumigen Zahler mit einem einheitlichen Tarif angemahnt. Die Mahngebühr beträgt bis einschließlich
bis zu 500,00 Euro 11,00 Euro
bis zu 1.000,00 Euro 15,00 Euro
bis zu 5.000,00 Euro 25,00 Euro
bis zu 10.000,00 Euro 30,00 Euro
bis zu 100.000,00 Euro 50,00 Euro
und weitere
Dazu kommen noch für Rückstände über 50,00 Euro Säumniszuschläge in Höhe von 1 % des Schuldbetrages je Monat.