Einfache Melderegisterauskunft
Jede Person die in Gründau gemeldet ist, hat das Recht, gegen Gebühr, schriftliche Auskunft über die Daten zu erhalten, die über sie im Melderegister gespeichert sind.
Aber auch Dritte erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft. Auf persönliche oder schriftliche Anfrage gibt die Meldebehörde gegen eine Gebühr von 8,00 EUR folgende Auskünfte:
Vor- und Familienname
Anschrift
Doktorgrad
Erweiterte Melderegisterauskunft
Wer bei einer Anfrage ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, bekommt vom Einwohnermeldeamt eine erweiterte Meldeauskunft, die zusätzlich folgende Daten umfasst:
Tag und Ort der Geburt
frühere Vor- und Familiennamen
Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
Staatsangehörigkeiten
frühere Anschriften
Tag des Ein- und Auszuges
gesetzliche Vertreter
Sterbetag und –ort
Die Gebühr für die Melderegisterauskunft beträgt 8,00 Euro.
Die Gebühr ist bei schriftlichen Anfragen als Verrechnungsscheck beizufügen.
Telefonisch werden keine Auskünfte aus dem Melderegister erteilt.