Wohngeld kann erhalten, wer aufgrund seines geringen Einkommens nicht in der Lage ist, angemessenen Wohnraum zu bezahlen.
Das Formular zur Beantragung ist im Rathaus erhältlich, der Main-Kinzig-Kreis bearbeitet und entscheidet über den Antrag. Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld od. Grundsicherungsleistungen sind von der Antragstellung ausgeschlossen, da sie bereits über diese Leistungen einen Zuschuß für Miete bzw. Belastung erhalten.