Namensänderungen (behördlich)

Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung dient ausschließlich dazu, erhebliche Unzuträglichkeiten zu beseitigen, die sich im Einzelfall nachvollziehbar und ggf. auch nachweisbar ergeben.

Es kann sowohl der/die Vorname(n) sowie der Familien- oder auch Geburtsname geändert werden. Die Änderung ist kostenpflichtig. Unter Umständen ist eine Änderung über das Standesamt möglich, dies wäre vorher dort zu klären.

Namensänderungen (behördlich)

Schwarzkopf, Bernd
Am Bürgerzentrum 1
63584 Gründau
Tel.: 06051 / 8203 - 35
Fax: 06051 / 8203 - 40  
Schwarzkopf, Bernd
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