Namensführung für Aussiedler, Spätaussiedler und eingebürgerte Staatsangehörige

Aussiedler, Spätaussiedler und eingebürgerte Staatsangehörige können durch eine Erklärung Änderungen des Namens vornehmen.

Zuständig zur Annahme von Namenserklärungen nach dem Bundesvertriebenengesetz ist das Standesamt des aktuellen Wohnsitzes beziehungsweise die Bundesverwaltungsämter.

Mitzubringende Unterlagen:
Pässe, Geburts- und Heiratsurkunden, die Aufenthalts/Spätaussiedlerbescheinigungen bzw. Vertriebenenausweise, Registrierscheine oder die Einbürgerungsurkunde

Namensführung für Aussiedler und Spätaussiedler

Schinzel, Petra
Am Bürgerzentrum 1
63584 Gründau
Tel.: 06051 / 8203 - 23
Fax: 06051 / 8203 - 40  
Schinzel, Petra
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