Eheschließung - Bestimmung eines Ehenamens

Sie können bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dies kann der Name des Mannes oder der Name der Frau sein.

Die Ehenamensbestimmung muss aber nicht bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann ohne jede Frist auch zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.

Beispiel: Sonja Winter, geb. Sonne & Johannes Winter
oder: Sonja Sonne & Johannes Sonne, geb. Winter

Eine Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich.

Wenn Sie keinen Ehenamen führen wollen, verbleibt es bei getrennter Namensführung, d.h. Sie beide führen den Namen weiter, den Sie bei Eingang der Ehe tragen.

Beispiel: Sonja Sonne & Johannes Winter

Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Geburtsname ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen.

Die Bestimmung eines Doppelnamens für beide Ehepartner lässt das deutsche Namensrecht nicht zu.

Beispiel: Sonja Sonne & Johannes Sonne-Winter
oder: Sonja Sonne & Johannes Winter-Sonne
oder: Sonja Sonne-Winter & Johannes Winter
oder: Sonja Winter-Sonne & Johannes Winter

Namensführung in der Ehe

Schinzel, Petra
Am Bürgerzentrum 1
63584 Gründau
Tel.: 06051 / 8203 - 23
Fax: 06051 / 8203 - 40  
Schinzel, Petra
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