Die Erklärung bezüglich der Hinzufügung des Geburtsnamens oder des zum Zeitpunkt der Bestimmung des Ehenamens geführten Namens kann widerrufen werden. Eine erneute Erklärung zur Hinzufügung ist dann jedoch nicht mehr möglich.
Mitzubringende Unterlagen:
Vorzulegen ist der Ausweis oder Pass, sowie entweder eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches (bei Eheschließung ab dem 01.01.1958 in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West)) oder eine Heiratsurkunde