Parkerleichterung für Schwerbehinderte

Der Behinderten-Parkausweis wird im Rathaus den Behinderten ausgestellt, welchen durch das Versorgungsamt auf dem Behinderten-Ausweis bzw. im Bescheid entweder eine außergewöhnliche Gehbehinderung „aG“ bzw. die Sehbehinderung „Bl“ bescheinigt wurde.

Dieser Ausweis, und nur dieser, berechtigt zum Parken auf den gesondert ausgewiesenen „Schwerbehinderten-Parkplätzen“ mit dem bekannten Rollstuhlfahrersymbol. Zur Antragstellung ist außerdem ein Lichtbild neueren Datums mitzubringen.

Informationen über andere Sonderparkausweise erhalten Sie im Rathaus.

Parkerleichterung für Schwerbehinderte

Schwarzkopf, Bernd
Am Bürgerzentrum 1
63584 Gründau
Tel.: 06051 / 8203 - 35
Fax: 06051 / 8203 - 40  
Schwarzkopf, Bernd
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