Der Behinderten-Parkausweis wird im Rathaus den Behinderten ausgestellt, welchen durch das Versorgungsamt auf dem Behinderten-Ausweis bzw. im Bescheid entweder eine außergewöhnliche Gehbehinderung „aG“ bzw. die Sehbehinderung „Bl“ bescheinigt wurde.
Dieser Ausweis, und nur dieser, berechtigt zum Parken auf den gesondert ausgewiesenen „Schwerbehinderten-Parkplätzen“ mit dem bekannten Rollstuhlfahrersymbol. Zur Antragstellung ist außerdem ein Lichtbild neueren Datums mitzubringen.
Informationen über andere Sonderparkausweise erhalten Sie im Rathaus.