Personalausweis bzw. Vorläufiger Personalausweis

Ausstellung – Ausgabe

Personalausweis
Die Personalausweispflicht besteht ab Vollendung des 16. Lebensjahres. Auf Wunsch kann er auch vorher ausgestellt werden.

Bundespersonalausweise werden von der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt. Dies dauert mindestens zwei bis drei Wochen.

Mitzubringen sind:
  • Alter Ausweis,
  • Reisepass
  • Kinderausweis bzw. Kinderreisepass,
  • Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde,
  • aktuelles Lichtbild.

    Der Antrag kann nur persönlich gestellt werden.

    Gültigkeitsdauer und Kosten:
    Die Gültigkeitsdauer beträgt unter 24 Jahren 6 Jahre und ab 24 Jahren 10 Jahre.
  • die Gebühr beträgt: 8 Euro,
  • bei Erstausstellung gebührenfrei.
  • bei Neuausstellung wegen Verlust: 13 Euro
  • bei Neuausstellung wegen Namensänderung infolge Eheschließung: 11 Euro,

    Vorläufiger Personalausweis
    Wird kurzfristig ein neuer Ausweis benötigt, muss zusammen mit einem endgültigen Personalausweis ein vorläufiger Ausweis beantragt und sofort ausgestellt werden. Dieser ist drei Monate gültig.

    Kosten:
  • Die Gebühr beträgt 15 Euro.

  • Personalausweis (vorläufig)

    Aust, Andrea
    Am Bürgerzentrum 1
    63584 Gründau
    Tel.: 06051 / 8203 - 31
    Fax: 06051 / 8203 - 40  
    Aust, Andrea
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    Ries, Elke
    Am Bürgerzentrum 1
    63584 Gründau
    Tel.: 06051 / 8203 - 10
    Fax: 06051 / 8203 - 40  
    Ries, Elke
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