Personalausweis bzw. Vorläufiger Personalausweis

Ausstellung – Ausgabe

Personalausweis
Die Personalausweispflicht besteht ab Vollendung des 16. Lebensjahres.
Auf Wunsch kann er auch vorher ausgestellt werden.

Die Bundespersonalausweise werden von der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt.
Dies dauert in der Regel mindestens zwei bis drei Wochen.

Mitzubringen sind:
  • alter Ausweis,
  • Reisepass
  • Kinderausweis bzw. Kinderreisepass,
  • Geburtsurkunde,
  • aktuelles biometrisches Lichtbild.

    Bei Minderjährigen wird eine Einverständiserklärung der Erziehungsberechtigten in Form einer Unterschrift auf dem Bundespersonalausweisantrag benötigt.

    Eine Abgabe der Fingerabdrücken ist freiwillig.

    Der Antrag kann nur persönlich gestellt werden.


    Gültigkeitsdauer und Kosten:
    Die Gültigkeitsdauer unter dem 24. Lebensjahr beträgt 6 Jahre, die Gültigkeitsdauer ab dem 24. Lebensjahr beträgt 10 Jahre,

  • die Gebühr bei Personen unter dem 24. Lebensjahr beträgt: 22,80 Euro,
  • die Gebühr bei Personen über dem 24. Lebensjahr beträgt: 28,80 Euro,

  • die Gebühr bei einem Änderungsdienst des Personalausweises beträgt: 6,00 Euro


    Vorläufiger Personalausweis
    Wird kurzfristig ein neuer Ausweis benötigt, muss zusammen mit einem neuen Personalausweis ein vorläufiger Ausweis beantragt und sofort ausgestellt werden. Dieser ist ab Ausstellung drei Monate gültig.

    Mitzubringen sind:
  • alter Ausweis,
  • ein weiteres aktuelles biometrisches Lichtbild.

    Kosten:
  • Die Gebühr beträgt 10 Euro.

    Der neue Bundespersonalausweis

  • Personalausweis (vorläufig)

    Bauer, Tanja
    Am Bürgerzentrum 1
    63584 Gründau
    Tel.: 06051 / 8203 - 34
    Fax: 06051 / 8203 - 40  
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    Ries, Elke
    Am Bürgerzentrum 1
    63584 Gründau
    Tel.: 06051 / 8203 - 10
    Fax: 06051 / 8203 - 40  
    Ries, Elke
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