Führungszeugnis (polizeiliches)

Das Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. Den Antrag können Sie bei jeder Meldebehörde stellen, bei der sie mit einer Wohnung registriert sind.

Ein Führungszeugnis kann beantragen, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Geburtstag kann auch der/die gesetzliche Vertreter/in die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen.

Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
  • für private Zwecke (Belegart „N“)
  • zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart „O“)

    (bitte Zustellanschrift und Verwendungszweck mitbringen)

    Für das Führungszeugnis benötigen wir:
  • Ihren Personalausweis oder Pass
  • 13,- Euro Gebühren

    Bundeszentralregister - Häufige Fragen zum Führungszeugnis

    Bundesamt für Justiz - Top Themen

  • Polizeiliches Führungszeugnis

    Schatzky, Elke
    Am Bürgerzentrum 1
    63584 Gründau
    Tel.: 06051 / 8203 - 38
    Fax: 06051 / 8203 - 40  
    Schatzky, Elke
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