Reisegewerbekarte

Die Reisegewerbekarte wird beim ambulanten Verkauf von Waren sowie beim Anbieten von Leistungen, z. B. auf der Straße, auf Volksfesten, an der Haustür sowie von Schaustellern und Zirkusunternehmern benötigt.

Die Reisegewerbekarte muß in der, für Wohnsitz des Antragstellers, zuständigen Gemeinde beantragt werden.

Mitzubringende Unterlagen:
  • Antrag
  • Bescheinigung des Finanzamtes in steuerlichen Angelegenheiten
  • 1 Passbild
  • Ausweis

    Die Bearbeitungszeit dauert etwa 4 – 6 Wochen.

    Gesetzliche Grundlagen: Gewerbeordnung

  • Reisegewerbekarte

    Schneider, Joachim
    Am Bürgerzentrum 1
    63584 Gründau
    Tel.: 06051 / 8203 - 33
    Fax: 06051 / 8203 - 40  
    Schneider, Joachim
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