Die Reisegewerbekarte wird beim ambulanten Verkauf von Waren sowie beim Anbieten von Leistungen, z. B. auf der Straße, auf Volksfesten, an der Haustür sowie von Schaustellern und Zirkusunternehmern benötigt.
Die Reisegewerbekarte muß in der, für Wohnsitz des Antragstellers, zuständigen Gemeinde beantragt werden.
Mitzubringende Unterlagen:
Antrag
Bescheinigung des Finanzamtes in steuerlichen Angelegenheiten
1 Passbild
Ausweis
Die Bearbeitungszeit dauert etwa 4 – 6 Wochen.
Gesetzliche Grundlagen: Gewerbeordnung