Sammlungen

Die Sammlung von Geld- oder Sachspenden sowie der Verkauf von Gegenständen ist genehmigungspflichtig. Voraussetzung ist, dass der gesamte Erlös gemeinnützigen, mildtätigen Zwecken zugeführt wird.

Mitzubringende Unterlagen:
  • Formloser Antrag mit genauer Erklärung über Zweck und Verwendung der gesammelten Mittel
  • Bei noch nicht bekannten Antragstellern die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt, evtl. Vereinssatzung,
  • Vorgefertigte Sammellisten und Sammlerausweise

    Gesetzliche Grundlage: Hessische Sammlungsgesetz

  • Sammlungen

    Schneider, Joachim
    Am Bürgerzentrum 1
    63584 Gründau
    Tel.: 06051 / 8203 - 33
    Fax: 06051 / 8203 - 40  
    Schneider, Joachim
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