Die Gemeinde fährt Sperrmüll aus Haushaltungen zweimal im Jahr kostenlos ab. Das Sperrgut ist bis 6 Uhr am Gehweg oder an der Grundstücksgrenze für die Abfuhr bereitzustellen.
Was wird mitgenommen?
Nur sperrige Güter, die nicht in die Restmülltonne passen, können abgeholt werden: z.B. Matratzen, Möbel oder Teppichböden.
Was ist von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen?
Chemikalien und Säuren aller Art, Tierleichen, Gartenabfälle, Bauschutt, flüssige Stoffe, Kfz-Teile, Autoreifen und Flaschen sowie sperrige Gegenstände (größer als 2 m x 1 m). Auch Papier, Zeitschriften und Lumpen in gebündelter Form sowie mit Kleinigkeiten vollbepackte Behälter und Kartonagen können nicht mitgenommen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus Gewerbe- und Industriebetrieben Sperrmüll nur in haushaltsüblichen und haushaltstypischen Mengen abgefahren wird.