Nach wie vor wird in Gründau das Aufstellen von Spielapparaten besteuert. Als Besteuerungsgrundlage dienen die abzugebenden Erklärungen der Betreiber, die beim Steueramt erhältlich sind.
Bemessungsgrundlage ist wahlweise die Besteuerung nach der Bruttokasse oder ein Festbetrag je Spielapparat.