Die Errichtung einer Spielhalle ist erlaubnispflichtig. In der Spielhalle können Geld-, Waren- und Unterhaltungsspielgeräte nach Vorgabe der Gewerbeordnung und der Spielverordnung aufgestellt werden.
Mitzubringende Unterlagen:
Baugenehmigung bzw. erteilte Nutzungsänderung für die Räume der Spielhalle
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes für den Antragsteller
Gesetzliche Gründlage: Gewerbeordnung und Spielverordnung