Spielhallenerlaubnis

Die Errichtung einer Spielhalle ist erlaubnispflichtig. In der Spielhalle können Geld-, Waren- und Unterhaltungsspielgeräte nach Vorgabe der Gewerbeordnung und der Spielverordnung aufgestellt werden.

Mitzubringende Unterlagen:
  • Baugenehmigung bzw. erteilte Nutzungsänderung für die Räume der Spielhalle
  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes für den Antragsteller

    Gesetzliche Gründlage: Gewerbeordnung und Spielverordnung

  • Spielhallenerlaubnis

    Schneider, Joachim
    Am Bürgerzentrum 1
    63584 Gründau
    Tel.: 06051 / 8203 - 33
    Fax: 06051 / 8203 - 40  
    Schneider, Joachim
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