Überhängende Äste

Überhängende Äste führen oftmals zu einer Gefährdung der Fußgänger und Radfahrer aber auch zu Beschädigungen von Fahrzeugen.

Die Eigentümer sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist, bei Unfällen infolge überhängender Äste haftet der Grundstückseigentümer.
Die in den Straßenraum ragenden Äste sind bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden und zwar auf 2,40 m über dem Gehweg und 4,00 m über der Fahrbahn.

Ebenfalls müssen Anlieger dafür sorgen, dass im öffentlichen Straßenraum angebrachte Verkehrsschilder aber auch Straßenschilder nicht zuwachsen. Diese müssen freigeschnitten werden.

So kann ein Straßenschild bei Notfällen lebenswichtig sein, damit Rettungsdienste die Hausanschrift finden können

Sollten Ihnen solche Grundstücke auffallen, setzen Sie bitte die Sachbearbeiter der Gemeinde Gründau hiervon Kenntnis. Wir können leider nicht täglich zur gleichen Zeit alle Straßen abfahren und kontrollieren.

Überhängende Äste

Schneider, Joachim
Am Bürgerzentrum 1
63584 Gründau
Tel.: 06051 / 8203 - 33
Fax: 06051 / 8203 - 40  
Schneider, Joachim
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