Untersuchungsberechtigungsschein

Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten einen Untersuchungsberechtigungsschein. Die Arztwahl ist frei.

Bei der Zweituntersuchung bzw. Nachuntersuchung benötigen wir eine Kopie des Ausbildungsvertrages oder eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass das Ausbildungsverhältnis noch besteht.

Wir benötigen:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass bez. Ihren Ausländischen Nationalitätenpass oder Ihre ausländische Nationalitätenkarte

  • Untersuchungsberechtigungsschein

    Schatzky, Elke
    Am Bürgerzentrum 1
    63584 Gründau
    Tel.: 06051 / 8203 - 38
    Fax: 06051 / 8203 - 40  
    Schatzky, Elke
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