Vaterschaftsanerkennung

Ist die Mutter nicht verheiratet, so kann der Vater dennoch sofort in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Mutter und der Vater persönlich zum Standesamt zwecks Vaterschaftsanerkennung kommen.

Die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmung der Mutter sind auch vor der Geburt des Kindes, bzw. vor Beurkundung der Geburt möglich.

Hierzu ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich. Die Anerkennung kann auch beim Jugendamt (Sachgebiet 51.30) des Main-Kinzig-Kreises in Gelnhausen erfolgen. Dort können Sie, wenn Sie möchten auch gleich die gemeinsame Sorge für das Kind erklären.

Lassen Sie sich bitte in besonderen Fällen, wie z.B. bei Minderjährigkeit eines Elternteils oder bei noch verheirateter Mutter von uns über die Einzelheiten beraten.

Telefon: 06051 / 820323 oder 06051 / 82030
Fax: 06051 / 820330
E-Mail: standesamt@gruendau.de

Vaterschaftsanerkennung

Schinzel, Petra
Am Bürgerzentrum 1
63584 Gründau
Tel.: 06051 / 8203 - 23
Fax: 06051 / 8203 - 40  
Schinzel, Petra
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