Versteigerung

Gemäß § 34 b Gewerbeordnung ist die gewerbsmäßige Versteigerung fremder, beweglicher Sachen oder fremder Rechte erlaubnispflichtig und gebührenpflichtig.

Bei der Durchführung von Versteigerungen ist neben § 34 b Gewerbeordnung die Versteigererverordnung, in der dem Versteigerer besondere Pflichten auferlegt werden, zu beachten.

Gesetzliche Grundlage: Gewerbeordnung

Versteigerung

Schneider, Joachim
Am Bürgerzentrum 1
63584 Gründau
Tel.: 06051 / 8203 - 33
Fax: 06051 / 8203 - 40  
Schneider, Joachim
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