Vornamen haben in unserer Rechtsordnung auch die Funktion, das Geschlecht des Trägers zweifelsfrei erkennen zu lassen.
Jungen müssen daher männliche, Mädchen weibliche Vornamen erhalten. Eine Ausnahme bildet der Vorname Maria, der nur zusammen mit einem weiteren Vornamen, der das Geschlecht erkennen lässt, auch Jungen gegeben werden kann.
Soweit Sie Ihrem Kind mehrere Vornamen geben wollen, setzen Sie bitte nur dann einen Bindestrich zwischen höchstens zwei Vornamen, wenn diese zu einem Vornamen verbunden werden sollen.
Die Vornamensgebung ist unwiderruflich!