Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Unterhaltung oder Beseitigung der Anschlussleitungen nach der Wasserversorgungssatzung
Für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Unterhaltung oder Beseitigung der Anschlussleitungen ist der gemeindliche Eigenbetrieb Wasserversorgung zuständig.
Weitere Hinweise / Anregungen:
Im Falle eines Informations- und Beratungswunsches wird um Terminvereinbarung mit dem Bauamt gebeten.